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Muss ich erst einen Juristen in dieses Forum lotsen
Bitte tu das nicht. Wir haben schon genug Dummschwätzer hier. ![]()
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Muss ich erst einen Juristen in dieses Forum lotsen
Bitte tu das nicht. Wir haben schon genug Dummschwätzer hier. ![]()
Warum fühle ich mich da glatt wieder angesprochen? Ach ja, weil ich einer bin. ![]()
Zumindest bei uns gehört die Sachbearbeitung zur Leistungsabteilung.
Wir sind uns wohl einig, dass Shinobi nicht mit der Leistungsabteilung gesprochen hat, sondern mit seinem Arbeitsvermittler/Arbeitsberater, also schlicht der Typ, der ihn zu sich zitiert hat, um ihn dem Arbeitsmarkt zuzuführen. Und egal wie du das nun nennst, es war in jedem Fall NICHT der Typ, der lediglich den Arbeitslosensatz ausrechnet und sonst überhaupt nicht zu melden hat, so wie du das in deinem Posting suggerieren wolltest.
Und in diese Richtung ging auch meine Kritik.
Es ist nicht überall gleich. Es gibt Jobcenter, Argen und bei uns heißt es Koba (Kommunale Beschäftigungsargentur).
Argen gibt es schon seit Jahren nicht mehr. Das läuft jetzt alles unter Jobcenter. Die KoBa ist so ein spezielles Ding, was es ausschließlich im Harz gibt. Aber da ist es auch nur der Name, der sich von einer Sache absetzt, die sonst bundesweit identisch ist.
Es gibt keinen Ärger, wenn man die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreibt!
Dann google das mal und zeige mir die tausenden zufriedenen Menschen, welche die Glückseligkeit durch Nichtunterschreiben erlangt haben.
Vielleicht spuckt die Suchmaschine deiner Wahl aber auch Unmengen verzweifelter Hilfeschreie aus, die mit ihrer Weigerungshaltung nichts gewonnen haben, außer sich noch tiefer reinzureiten.
Dein letzter Satz, dass man sich spätere Schachzüge verbaut, wenn man die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreibt, ist tatsächlich gefährlicher Unsinn.
Weil?
Wenn man sie (im vollen Bewusstsein) unterschreibt, ist er rechtlich sehr wohl von Belang, weil man dann freiwillig auf Grundrechte verzichtet.
Welche Grundrechte? Dass man nicht arbeiten muss?
Mensch, den Leuten, die das damals noch erlebt haben, als es die EGV noch nicht gab, das müssen ja richtige Glückspilze gewesen sein! Bindungsloses Grundeinkommen für alle. Ohne Gegenleistung. Kohle fürs Nichtstun! Und wenn doch mal ein Arbeitgeber angefragt hat, hat man einfach NÖ gesagt. Das Paradies auf Erden!
Man kann auch ein Schuldeingeständnis vor Gericht unterschreiben, wenn man unschuldig ist. Das ist dann auch rechtlich von Belang.
Vor Gericht kann man kein Schuldeingeständnis unterschreiben.
Deshalb auch meine wichtige Handlungsempfehlung an ihn, zum Hausarzt zu gehen!
In Zeiten, in denen es bereits schwer ist, bei einem Hausarzt unterzukommen, kein sehr hilfreicher Ratschlag. Fraglich ist auch, auf was man dort denn bitte gehen soll. Vor allem was, das bestenfalls mehr als eine Woche Krankschreibung generiert. Viel fällt mir da nichts ein, schon gar nichts auf mehrere Jahre bezogen (und bedenke bitte, dass in wenigen Jahren die elektrische Gesundheitskarte flächendeckend eingeführt ist, die alles speichert und ein Arzt-Hopping dann nicht mehr möglich sein wird).
Immer auch an die Zukunft denken! Aber teile mir gerne dein Insiderwissen mit.
Unsere höchste Instanz, die darüber urteilen kann, ist der EGMR.
Na klar, Shinobi soll direkt vor den Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Ist ja kein Problem und absolut nicht so, dass es davor noch diverse Vorinstanzen gibt.
Wieso bist du eigentlich nicht vor den EGMR gezogen und hast Millionen Anderer dann gleich einen Präzedenzfall erkämpft, wenn das alles so locker-flockig ist?
Da niemand zur Arbeit gezwungen werden darf, ist auch eine erzwungene ärztliche Überprüfung der Arbeitsfähigkeit menschenrechtswidrig. Selbst das Bundesverfassungsgericht urteilte öfters menschenrechtswidrig und Sozialgerichte sowieso.
Welche Sozialgerichte denn? Mein erwähntes Urteil war vom Bundessozialgericht. Das ist bereits die übergeordnete Instanz.
Weißt du, bei dir ist das alles so theoretisches Blabla. Niemand könnte zur Arbeit gezwungen werden. Die Sklavenei ist abgeschafft. Und so weiter...
Der Punkt ist nur, dass tatsächlich niemand zu irgendwas gezwungen werden kann. Zur Wahrheit gehört aber auch, das niemand gezwungen werden kann, einen Arbeitslosengeldantrag zu stellen und monatlich das Geld zu kassieren. Dann nimm es einfach nicht und leb die totale Freiheit.
Die freie Entscheidung liegt tatsächlich nur bei dir selbst und nicht beim Jobcenter.
Mir ist kein Fall bekannt, wo Jobcenter Jobs vermittelt hätten. Kann gut sein, dass dies mal zufällig passiert ist.^^
Mit dem "vermitteln" war gemeint, dass es Bemühungen seitens der Jobvermittler gibt (entgegen deiner Aussage) und die eben nicht nur den ganzen Tag teuflische Pläne schmieden, wie sie dich unsichtbar für die Statistik machen können. Solch eine Behauptung stößt mir auf. Denn wenn es so wäre, wäre es nicht so ein Kampf, ins Sozialgeld rüberzuwechseln oder direkt in die Erwerbungsunfähigkeitsrente.
Zitat von LydiaBitte verunsichere Shinobi nicht noch zusätzlich! Ich habe richtig gestellt und ihm vorallem Handlungsempfehlungen an die Hand gegeben, mit denen er absolut nichts falsch machen kann!
Keine Sorge, ich bin durchaus um Shinobi besorgt. Daher gebe ich ihm realistische Tipps, anstatt ihn lapidar an das Verfassungsgericht zu verweisen oder direkt zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der ihn dann innerhalb von zwei Tagen aus der Sache raushaut, er keine Kosten hat und für ihn gleich ein Urteil erstreitet, was das gesamte Land auf jegliche Arbeitstätigkeit verzichten lässt, da es ja schließlich nun ein anerkanntes Menschenrecht ist!
Mal ehrlich: jemand, der mir erzählen will, dass die Sachbearbeiter an keine echte Vermittlung interessiert sind, und lediglich ihre Statistiken manipulieren wollen, diejenige glaubt allen ernstes, dass solch ein apokalyptisches Urteil für einen Industriestaat wie Deutschland ernsthaft auch nur den Hauch einer Chance hätte durchzukommen?
Anbei: schick gern mal einen Juristen vorbei. Das wäre sehr im Sinne von Shinobi. Wir können dann gemeinsam einen Plan ausarbeiten. Und ich bin dann gerne die Instanz, welche die Punkte einwirft, die ihr vor lauter Paragraphenpalaver gerne mal zu übersehen scheint.
@mi san thrope:
Nicht Gerichtskostenhilfe, sondern ein Beratungsschein ist das. Der kostet mittlerweile inzwischen nicht 10, sondern bis zu 15 Euro (die Höchstgrenze). Der Anwalt kann diese dir aber erlassen. Andere Kosten jedoch nicht (selbst wenn er wollte). Das regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Übrigens kann man über einen Lebensmittelgutschein keine Tabak- oder Alkoholwaren beziehen. Du hattest lediglich Glück, dass die Kassiererin nicht so genau hingeguckt hat (das steht nämlich groß drauf). Ich hätte ja nicht so eine Welle gemacht, sie hätte dich nämlich im Zweifelsfall ziemlich blöd dastehen lassen können.
Argen gibt es schon seit Jahren nicht mehr. Das läuft jetzt alles unter Jobcenter.
Achwas? Das wusste ich nicht, tut aber echt nichts zur Sache.
Dann google das mal und zeige mir die tausenden zufriedenen Menschen, welche die Glückseligkeit durch Nichtunterschreiben erlangt haben.
Vielleicht spuckt die Suchmaschine deiner Wahl aber auch Unmengen verzweifelter Hilfeschreie aus, die mit ihrer Weigerungshaltung nichts gewonnen haben, außer sich noch tiefer reinzureiten.
Dann google mal, wieviele Menschen erst dadurch erfolgreich gegen Sanktionen geklagt haben, weil sie dies nicht unterschrieben haben!
Die "Weigerungshaltung" betrifft die Weigerung, auf Rechte zu verzichten, nicht die Weigerung zur Arbeitsaufnahme! Das kann man den Fallmanagern auch so sagen. Wenn sie diskriminieren wollen, dann tun sie dies das auch ohne diese "Weigerungshaltung".
Mit der Unterschrift hilft man ihnen nur, Willkür walten lassen. Kapierst du wahrscheinlich eh nicht, aber hoffentlich Shinobi.
Na klar, Shinobi soll direkt vor den Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.
Hab ich an keiner Stelle behauptet, dass er das tun sollte.
Welche Sozialgerichte denn? Mein erwähntes Urteil war vom Bundessozialgericht. Das ist bereits die übergeordnete Instanz.
Noch mehr Wortklaubereien auf Lager?
Das hilft Shinobi nicht!
Vor Gericht kann man kein Schuldeingeständnis unterschreiben.
Ja, bei uns nicht. Es war ein Beispielvergleich zur Verdeutlichung des Unrechts.
Keine Sorge, ich bin durchaus um Shinobi besorgt. Daher gebe ich ihm realistische Tipps
Wo denn?!
Dass er sich alles gefallen lassen und schlucken soll, nennst du realistische Tipps?
Läuft bei dir oder ist dein Name Programm?
@daryus:
Zu jedem Unsinn muss auch eine Gegenrede her, sonst glaubt es am Ende noch irgendwer und damit ist wäre wirklich niemanden geholfen.
Schade, dass du so gar nicht auf meine Fragen antwortest. Fand ich sie doch durchaus berechtigt. Zum Beispiel auf welche Grundrechte man denn durch das Unterzeichnen einer EGV verzichtet.
Egal was passiert: spätestens wenn irgendeine Sanktion ins Haus steht, hat man per Gesetz das Recht sich zu erklären. Und dann auch zusätzlich noch eines in Widerspruch zu gehen. Selbst bei gescheiterten Widerspruch bleibt einem das Klagerecht. Und selbst wenn man unterliegt, kann man in Berufung bzw. Revision gehen.
Von einem Verzicht auf Grundrechte kann nun wahrlich keine Rede sein. Aber du erläuterst sie auch nicht, wenn man dich explizit danach fragt.
Nun stell dir doch mal vor, wie das auf Shinobi wirken muss: Er wendet sich hilfesuchend ans Forum, zwei Personen stellen je eine Behauptung auf, wobei Person B zumindest seine noch erläutert. Eine Begründung von Person A steht jedoch komplett aus und es gibt sie selbst nach wiederholter Nachfrage nicht.
Und du willst mir ernsthaft erzählen, ich soll ihn nicht verunsichern?
Dann google mal, wieviele Menschen erst dadurch erfolgreich gegen Sanktionen geklagt haben, weil sie dies nicht unterschrieben haben!
Und du meinst, Shinobi hat da jetzt Bock drauf? Also sich erst mal sanktionieren lassen, ehe das Monate später unter viel Kraftanstrengungen ausgestanden ist - und er dann entweder verloren hat (und auf den Kosten sitzenbleibt) oder halt gewonnen hat, trotzdem aber weiter seine Mitwirkungspflicht nachkommen muss und im Grunde gar nichts anders ist, als zuvor?
Warum sollte er das tun? Warum?
Die "Weigerungshaltung" betrifft die Weigerung, auf Rechte zu verzichten, nicht die Weigerung zur Arbeitsaufnahme!
Ich werde nicht müde, nach den ominösen Rechten zu fragen, auf die man dadurch angeblich verzichtet.
Mit der Unterschrift hilft man ihnen nur, Willkür walten lassen. Kapierst du wahrscheinlich eh nicht, aber hoffentlich Shinobi.
Gegen jegliche willkürrliche Entscheidung kannst du ein Überprüfungsantrag stellen, eine Dienstaufsichtsbeschwerde aufsetzen, den Sachbearbeiterwechsel einleiten oder gegen Entscheidungen Widersprüche einlegen. Völlig unabhängig davon, ob du eine EGV unterschrieben hast oder nicht.
Noch mehr Wortklaubereien auf Lager?
Das kannst du nennen, wie du willst. Aber wenn du hier lapidar sagst, es würde schon ein Sozialgericht das Urteil wieder kassieren und man sich keine Sorgen machen soll, dann ermutigst du jemanden, freudestrahlend ins offene Messer zu laufen.
Die oberste Instanz in diesen Angelegenheiten ist nun mal das Bundessozialgericht und das hat in dieser Sache bereits klar geurteilt. Schon deshalb wird keine weitere Klage zu dem Thema zugelassen, geschweige denn dass eine abweichende Entscheidung gefällt werden würde.
Dass er sich alles gefallen lassen und schlucken soll, nennst du realistische Tipps?
Nö. Das habe ich aber auch so nie gesagt.
Schade, dass du so gar nicht auf meine Fragen antwortest. Fand ich sie doch durchaus berechtigt. Zum Beispiel auf welche Grundrechte man denn durch das Unterzeichnen einer EGV verzichtet.
Ich bin davon ausgegangen, alle Fragen beantwortet zu haben.
Die Frage, auf welche Grundrechte man verzichtet, wenn man die EGV unterschreibst, wurde bereits in meinem ersten Beitrag beantwortet.
Das Recht auf freie Berufswahl. Artikel 12 GG
Dann übrigens Menschenrechte, wie das Recht auf Unversehrtheit, was eigentlich mit ALG 2 gesichert sein sollte. Es wird mit Sanktionen aber nicht gesichert, sondern untergraben.
Es gibt noch mehr Grundrechte, auf die man verzichten würde. Dies sind nur Beispiele.
Artikel 3: "Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit."
Welche Fragen soll ich sonst noch nicht beantwortet haben?
Nun stell dir doch mal vor, wie das auf Shinobi wirken muss: Er wendet sich hilfesuchend ans Forum, zwei Personen stellen je eine Behauptung auf, wobei Person B zumindest seine noch erläutert. Eine Begründung von Person A steht jedoch komplett aus und es gibt sie selbst nach wiederholter Nachfrage nicht.
Ja, genau das habe ich mir vorgestellt. Deshalb bin ich sauer geworden.
Ich habe alles erläutert. Offene Fragen beantworte ich sehr gerne.
Und du meinst, Shinobi hat da jetzt Bock drauf? Also sich erst mal sanktionieren lassen, ehe das Monate später unter viel Kraftanstrengungen ausgestanden ist
Manche Sanktionen lassen sich eben nicht vermeiden. Wenn er wegen Krankschreibung+Wegeunfähigkeitsbescheinung von einer Meldepflicht befreit ist, lässt es sich zumindest laaaange aufschieben.
Gegen jegliche willkürrliche Entscheidung kannst du ein Überprüfungsantrag stellen, eine Dienstaufsichtsbeschwerde aufsetzen, den Sachbearbeiterwechsel einleiten oder gegen Entscheidungen Widersprüche einlegen. Völlig unabhängig davon, ob du eine EGV unterschrieben hast oder nicht.
Und du meinst, Shinobi hat da jetzt Bock drauf?^^
Es ist nicht irrelevant für die Erfolgschancen vor Gericht, ob man die EGV unterschrieben hat oder nicht. Schau doch mal auf den verlinkten Seiten vorbei.
Alle Vereine, die sich für ALG2-Empfänger einsetzen, raten dringend, die EGV nicht zu unterschreiben!
Nö. Das habe ich aber auch so nie gesagt. (Dass er sich alles gefallen lassen soll)
Es liest sich aber so. Welche Tipps hast du für ihn konkret, um aus der Sache rauszukommen?
Vielleicht habe ich auch was von dir übersehen.
Ich las nur, dass Shinobi machen soll, was die Bulldogge sagt, die "Sachbearbeiter" genannt wurde.
Zitat von LydiaDie Frage, auf welche Grundrechte man verzichtet, wenn man die EGV unterschreibst, wurde bereits in meinem ersten Beitrag beantwortet.
Eben nicht! Das mit der freien Berufswahl ist vollkommener Quatsch. Auch die geistige und körperliche Unversehrtheit, die einem angeblich abgesprochen wird.
Davon steht überhaupt nichts in einer EGV. Oder willst du mir ernsthaft erzählen, damit tritt man alle Rechte ab, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und genehmigt ausdrücklich Schläge von Behördenmitarbeitern zu kassieren?
Was für ein Blödsinn.
Zitat von LydiaWenn er wegen Krankschreibung+Wegeunfähigkeitsbescheinung von einer Meldepflicht befreit ist, lässt es sich zumindest laaaange aufschieben.
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Was bringt das also, außer dass man permanent auf heißen Kohlen sitzt? Und wie lange soll das gehen? Auch Ärzte müssen heutzutage Rechenschaft ablegen; da finde erst mal jemanden, der dich deckt und für dich Gefahr läuft. Vor allem auch nach Einführung der elektronischen Gesundheitskarte.
Zitat von LydiaUnd du meinst, Shinobi hat da jetzt Bock drauf?
Eben nicht! Deshalb riet ich dringend davon ab, sinnlos schlafende Riesen zu wecken. Denn wenn man jetzt schon mit dem Amtsschimmel nicht klar kommt, dann will man nicht das Monster mobilisieren, was dem erst entwächst.
Um es deutlich zu sagen: Es ist gut, dass es Rechtsmittel gibt. Man sollte diese jedoch nur einsetzen, wenn nötig und nicht schon vorab wichtige Munition verpulvern. Denn es ist halt wirklich das Mittel der letzten Wahl. Hat man davon nichts mehr, sieht es schlecht aus. Zumal auch Rechtsmittel nicht automatisch immer eine Garantie sind, dass man siegt. So eine Ladung kann auch schon mal komplett nach hinten losgehen.
Zitat von LydiaEs liest sich aber so. Welche Tipps hast du für ihn konkret, um aus der Sache rauszukommen?
Ich sagte bereits, dass ich sein Wesen und seinen Fall konkreter kennen müsste. Ich stellte ihn aber bereits die Option, es erst einmal auf sich zukommen zu lassen und je nach Situation zu handeln. Situationsabhängig. Was daran falsch sein soll, erläutere mir gerne.
Shinobi: Ich würde mich auf jeden Fall mal nach unabhängigen Erwerbslosen-Initiativen bzw Treffen umsehen, bevor ich alles glaube, was ich im Internet lese :-)
Gibt's sowas nicht in deiner Gegend? Die sind sachkundig und begleiten dich dann auch zu Terminen.
Das mit der freien Berufswahl ist vollkommener Quatsch. Auch die geistige und körperliche Unversehrtheit, die einem angeblich abgesprochen wird.
Nomen est Omen
Davon steht überhaupt nichts in einer EGV.
Natürlich nicht. In den Gesetzen von Faschisten wirst du auch nie das Wort "Menschenrechte" lesen.
Nur mal ein paar Beispiel aus einer EGV:
"XXX verpflichtet sich,
alle Möglichkeiten zu nutzen, um den eigenen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln
und Kräften zu bestreiten und an allen Maßnahmen zur Eingliederung mitzuwirken,
persönlich an jedem Werktag an seinem/ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt für den zuständigen Träger erreichbar zu sein,..."
"Eine Verletzung der Meldepflicht nach § 59 SGB II i.V.m. § 309
SGB III liegt vor, wenn Sie der
Aufforderung Ihres zuständigen
Trägers der Grundsicherung, si
ch persönlich zu melden oder zu einem ärztlic
hen oder psychologischen Untersuchungstermin
zu erscheinen, nicht nachkommen."
"Bei einer Verletzung der Meldepflicht wird das Arbeitslosengeld II um 10% der für Sie maßgebenden Regelleistung zur
Sicherung des Lebensunterhaltes nach § 20
SGB II abgesenkt. Ein eventuell bezogener Zuschlag nach § 24 SGB II (Zuschlag
nach Bezug von Arbeitslosengeld) entfä
llt für den Zeitraum der Minderung."
"Bei einer wiederholten Verletzung der Meldepflicht wird das
Arbeitslosengeld II um den Prozent
satz abgesenkt, der sich aus
der Summe des Prozentsatzes der vor
angegangenen Mind
erung und zusätzlic
hen 10% ergibt (Bei
spiel: vorangegangene
Minderung 20%, wiederholte Pflichtverletzung 20% + 10% = insgesamt 30%).
Eine wiederholte Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn der B
eginn des vorangegangenen Sanktionszeitraums länger als ein
Jahr zurückliegt."
Und jetzt wage es nicht mehr, zu leugnen, dass die EGV Menschenrechte umgehen will! Egal, wie du es leugnen würdest, es wäre zynisch!
Ich stellte ihn aber bereits die Option, es erst einmal auf sich zukommen zu lassen
Das ist keine Hilfe!
Danke, dass du mich bestätigst. Du willst ihn ins Messer laufen lassen, nicht ich.
Das ist eine Hilfestellung. Sehr gut.
Wenn es nichts in deiner Nähe gibt, schau trotzdem mal auf meine Links. Diese helfen nämlich auch.^^
Es ist dasselbe, was Lonewolf vorschlägt, nur eben im Netz.
Wenn du Diagnosen hast, würde ich an deiner stelle das beste daraus machen, anstatt nen krieg mit behörden anzufangen, für den du weder das sozialrechtliche wissen, noch die nerven hast. Halt ein bischen mitmachen aber besonders effizient scheitern, wenn man dir allzu groben dreck andreht.
Vll kann dir ja die beratung des http://www.vdk.de helfen. Meine Mutter ist notorische Behördenverklägerin und hat mit denen gute erfahrungen gemacht, mitgliedschaft kostet aber 6 euro im monat.
Ich bin der meinung, dass ein paar stunden irgendwo arbeiten dich nicht umbringen würden. Kann mich aber erinnern, wie ätzend es mir ging, als ich vor vielen jahren depressiv in der ecke rumhing und mich dann auchnoch mit bürokraten rumärgern musste, die mir dieses "glück" nicht gönnten xD.