Was kotzt euch heute an?

    • Offizieller Beitrag

    Shinobi:
    Ich fürchte, du bist einfach noch nicht kaputt genug, um dauerhaft ausgemustert zu werden (oder wirkst zumindest nicht so kaputt nach außen hin). Ich meine, überleg dir mal, mit was für Gestalten es die auf dem Jobcenter sonst noch so zu tun haben... beispielsweise irgendwelche Alkis, die schon morgens nach Schnaps stinken und das passende Säufergesicht dazu haben... oder inzestgeschädigte Landeier, denen man ihre Debilität und Degeneration schon auf den ersten Blick ansieht, und die schon Schwierigkeiten haben, ihren Namen zu schreiben. Und dann kommst du daher, siehst einigermaßen gepflegt und sportlich aus, und kannst dich dann auch noch vernünftig artikulieren. So jemanden wie dich gibt das System nicht so einfach auf. :D
    Ist schwierig. Ich weiß auch nicht, was man da machen könnte. Vielleicht wird dir diesmal nichts anderes übrig bleiben, als in den sauren Apfel zu beißen und dich für irgendwas, was für dich das geringere Übel ist, zu entscheiden (entweder Therapie oder Jobangebot). In ein paar Monaten sieht die Lage vielleicht auch schon wieder ganz anders aus. Sachbearbeiter wechseln ja auch häufig, und vielleicht gerätst du dann wieder an jemanden, der dich bisschen weniger stresst. Aber so, wie es aktuell aussieht, wirst du wohl nicht drum rum kommen, denen ihr Spiel ein bisschen mitzuspielen und zumindest ein paar Zugeständnisse zu machen und denen zu signalisieren, dass du kooperationsbereit bist.
    Wenn du jetzt total auf stur schaltest, hagelt es wahrscheinlich schnell Sanktionen. Vielleicht einfach bisschen Bereitschaft vortäuschen, dich bisschen drauf einlassen für ein paar Wochen, und dann krank werden, bzw. einen Zusammenbruch kriegen und denen klarmachen, dass du das psychisch nicht durchstehst. Aber zumindest probieren müssen wirst du wohl erstmal irgendwas, was sie dir an Optionen anbieten... so beschissen diese Auswahl auch sein mag.

  • Lieber Shinobi,


    lies bitte sehr aufmerksam, was ich dir zu sagen habe. Du kennst deine Rechte nicht und dies nutzt das Jobcenter aus.


    Mein Sachbearbeiter hat heute sein wahres Gesicht gezeigt und mich zurechtgestutzt. Ich wurde behandelt wie ein unmündiges Kind welches von seinem strengen Vater vorwürfe gemacht bekommt.

    Dein Sacharbeiter hat nur einen Job:
    Die korrekte Berechnung und Auszahlung deines Arbeitslosengeldes 2.
    Ich vermute, dass du von deinem Fallmanager sprichst. Diese sind zum diskriminieren da.

    wurde ich darüber belehrt dass ich im Sozialbezug alles annehmen müsse was man mir vorlegen würde etc.

    Das ist falsch!
    Dieses Übergehen von Artikel 12 GG ist in der Eingliederungsvereinbarung vermerkt.
    Niemand kann gezwungen werden, diese Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben und niemand sollte dies tun.
    Sehr viele Menschen im ALG 2-Bezug wissen dies nicht und die Jobcenter gehen auf Dummfang.
    Wenn man sie nicht unterschreibt, wird sie per Verwaltungsakt zugeschickt und dann ohne deine Unterschrift "rechtsgültig", wenn man keinen Widerspruch einlegt, was man immer tun sollte, wenn man genug Antrieb hat.

    Ich habe dann versucht meine psychischen Probleme anzusprechen und dass ich nicht dazu in Lage bin täglich 8 Std einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen.

    Tu dies niemals!
    Alles, was das Jobcenter wissen muss, sind deine finanziellen Verhältnisse und Daten wie Name, Adresse, Konto. Der Rest beruht auf Freiwilligkeit!
    Lass dich niemals nötigen, ihnen mehr mitzuteilen, als sie wissen sollten!
    Es ist sehr wahrscheinlich, dass Informationen, die du ihnen gibt, die darüber hinausgehen zu deinem Nachteil verwendet werden.


    Besonders psychische Probleme geht die absolut nichts an!
    Merk dir das bitte.


    Man kann Termine beim Fallmanager wahrnehmen und schweigen. Sie können nichts dagegen tun.

    Letztendlich hat man mir einen Gesundheitsfragebogen mitgegeben den ich bis nächste Woche abgeben soll und dann wird ein Termin bei ärztlichen Dienst vereinbart.

    Schmeiß das Ding in den Müll!
    Auch dein gesundheitlicher Zustand geht sie nichts an!
    Es hat Gründe, warum auf Krankenscheinen, die dein Arbeitgeber (in diesem Fall das Jobcenter) erhält, die Diagnosen nicht draufstehen.


    Mach dir auch Eines klar! Du bist arbeitslos und kein Straftäter!

    Du kannst daher nicht gezwungen werden, dich ärztlich untersuchen zu lassen.
    Mit Sanktionsandrohungen wird dies jedoch versucht. Immer Widerspruch einlegen und wenn nötig, vorm Sozialgericht dagegen klagen!



    Nochmal, ganz wichtig: Viele Menschen kennen ihre Rechte nicht und Jobcenter nutzen das und gehen auf Dummfang.

    Ich hasse gerade einfach alles und jeden und möchte mich am liebsten einfach in Luft auflösen, was für ein beschissenes Leben...

    So. Dies jedoch könntest du deinem Hausarzt mitteilen.
    Schnellste Problemlösung:


    Du lässt dich für alle Termine beim Jobcenter krank schreiben und lässt dir vom Hausarzt eine Wegeunfähigkeitsbescheinung für diese Zeiträume ausstellen.
    Dann können sie dir erstmal gar nicht mehr großartig auf den Sack gehen und bist fein raus.


    Wenn dein Hausarzt dies nicht tun möchte, weil er irgendwelche Probleme im Kopf hat, dann such dir einen Arzt, der es tut. Die gibt es wirklich genug. ;)

    Ich habe der Gesellschaft nichts mehr zu geben und ehrlich gesagt auch absolut kein schlechtes gewissen dabei mich von der Gesellschaft noch ein paar Jahre aushalten zu lassen.

    Eine sehr gesunde Einstellung! Gefällt mir. :thumbsup:

    In dem Fragebogen ist eigentlich nicht viel auszufüllen. Ich werde gefragt welche ich gesundheitlichen Probleme ich habe die bei zukünftigen beruflichen Tätigkeiten beachtet werden sollen. Hier werde ich auf einem extra Blatt versuchen meine Situation ausführlich zu schildern...

    Wie gesagt: Lass es bleiben! Diese Angaben sind freiwillig, auch wenn sie Gegenteiliges behaupten.

    Dann soll ich angeben in welcher ärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlung ich mich befinde oder befand mit Name und Adresse.

    Lass es bleiben!
    Sie wollen dich nicht in geregelte Arbeit bringen, sondern aus der Arbeitslosenstatistik rausfallen lassen.
    Wenn du als arbeitsunfähig giltst, bist du nicht mehr arbeitslos für sie und wenn du ganz viel Pech hast, fällst du nicht mehr in ihren Zuständigkeitsbereich und sollst Frührente oder Sozialhilfe beantragen.
    Unsichtbare Arbeitslose täuschen weniger Arbeitslosigkeit vor und machen Arbeitslosigkeit zu einem Randphänomen, das vernachlässigbar erscheint.


    Anbei noch ein paar Links, die dir auch weiterhelfen können:


    Hartz 4-Widerspruch gegen dein Jobcenter ▷ Kostenlos


    Startseite



    Gegen Hartz IV: ALG II Ratgeber und Hartz 4 Tipps



    Nicht verzagen, Lydia fragen!


    Du wuppst das schon.



    Alles Gute. <3

    "Wer die psychiatrische Sprache beherrscht, der kann grenzenlos jeden Schwachsinn formulieren und ihn in das Gewand des Akademischen stecken!" Gert Postel

  • Shinobi:


    Da ich dich nicht ins offene Messer laufen lassen möchte, muss ich Lydia in ein paar Punkten widersprechen.

    Dein Sacharbeiter hat nur einen Job:
    Die korrekte Berechnung und Auszahlung deines Arbeitslosengeldes 2.

    Das ist Unsinn. Der Sachbearbeiter ist ausschließlich in der Vermittlungstätigkeit aktiv. Der berechnen kein Arbeitslosengeld und auszahlen tun er es schon gar nicht. Letzteres macht die Bank und den Satz dafür wird in der Leistungsabteilung berechnet, zu der normalerweise kein Zugang besteht.


    Beides sind jedoch Dinge, die in seinem Fall jetzt ohnehin nicht von Belang sind. Der Vollständigkeit halber erwähne ich es trotzdem.

    Niemand kann gezwungen werden, diese Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben und niemand sollte dies tun.

    Die Eingliederungsvereinbarungen wird dann halt per Verwaltungsakt vollzogen. Außer zusätzlichen Ärger weiß ich nicht, was das Shinobi bringen soll. Zudem er so bereits frühzeitig als unwillig abgestempelt ist und man gleich die härtere Gangarten fährt. Ein Zustand, den er nach meiner Einschätzung gerade nicht gebrauchen kann. Zudem verbaut man sich durch diesen Stempel einige spätere potentiell nötigen Schachzüge.


    Diese Eingliederungsvereinbarungen sind lediglich ein psychologisches Druckmittel, auf das man verweisen kann "aber sie haben das doch unterschrieben". Rein rechtlich ist es ohne Belang. Sanktionen bei Nichtantritt oder Weigerung gab es schon lange bevor diese "Vereinbarung" erfunden wurde. Sie soll lediglich psychologisch suggerieren, dass es sich dabei um ein hochwichtigen und bindenden Vertrag handelt (und jeder der den Kapitalismus verinnerlicht hat, hat sofort Respekt davor und weiß, dass es damit als unausweichliches Gesetz gilt). Deshalb wird die EGV auch alle Nase lang neu aufgesetzt, um damit noch einmal gezielt gewisse Hirnregionen anzustupsen.


    Shinobi kann sich Sanktion und den zusätzlichen Rechtsaufwand sparen, zumal er ohnehin nicht der Typ dafür zu sein scheint und schon mit der jetzigen Lage mehr als überfordert ist.

    Du kannst daher nicht gezwungen werden, dich ärztlich untersuchen zu lassen.

    Ganz gefährliches Halbwissen, was einfach mal total falsch ist. Da nutzt dir dann auch kein Widerspruch etwas, weil das bereits vor dem Bundessozialgericht so geurteilt wurde. Natürlich kann dich niemand zur Fleischbeschau "zwingen", aber die Konsequenzen daraus sind eben nicht verhandelbar. Einfach nicht hingehen weil "nein", bringt gar nichts. Schon rein von der Logik und vor allem strategisch nicht, wenn es im eigenen Interesse sein sollte, dass der Amtsarzt einen mögliche Krankheiten oder Gebrechen attestiert.

    Sie wollen dich nicht in geregelte Arbeit bringen, sondern aus der Arbeitslosenstatistik rausfallen lassen.

    Was für eine undifferenzierte Unsinnsbehauptung. Ähnlich so wie der Moslem sich nicht integrieren, sondern unsere Frauen vergewaltigen und die Schara einführen will.


    Wenn man die Leute zwingend aus der Statistik treiben möchte, dann wäre es nicht so schwierig, den Status einer Berufsunfähigkeit zu erlangen. Wie Dian das schon richtig anmerkte, werden die größten Trottel heute noch vermittelt. Dass das nur Drecksstellen sind, darüber müssen wir nicht diskutieren, aber jeder Sachbearbeiter hat nun mal sein Soll, was er erfüllen muss, um nicht schnell auf der anderen Seite des Schreibtisches zu landen. Grundsätzlich ist jeder vermittelbar, der täglich mindestens drei Stunden arbeiten kann. Auch mit Asperger.


    Es ist halt schwierig, Shinobi als Mensch einzuschätzen, um daraus dann einen individuellen Plan kreieren zu können, aber die Gesetzeskeule würde ich hier nur im Ausnahmefall und wenn die Situation mehr als eindeutig ist, zur Anwendung bringen. Man muss dafür schon ein harter Hund sein und man muss sich vor allem sehr mit der Materie auskennen, was vielleicht gerade die Leute, die vom System schon klein gemacht worden sind und auch zusätzliche körperlich, wie psychische Probleme haben, nicht immer können bzw. darauf keine Lust haben.


    Manchmal ist es einfacher, mit den Wölfen zu heulen und lediglich bei Bedarf zu handeln. Was soll schon passieren? Was? Schlimmstenfalls bekommst du ein Jobangebot. Ja, das bekommen hundert Andere auch. Warum sollte der Sklaventreiber ausgerechnet dich haben wollen? Schon ein fehlendes zu Kreuze kriechen macht dich unattraktiv. Und spätestens wenn du IHM von deinen Problemen erzählst, ist der Drops gelutscht. Der amtsärztliche Dienst hat täglich solche Fälle bei sich sitzen (und auch die entsprechenden Handlungsweisungen)... der potentielle Arbeitgeber hat überhaupt keine Ahnung von gar nicht. Im Zweifel entscheidet er sich einfach für jemand anderes. Thats it.


    Du hast hast deine Pflicht getan. Wenn andere dich nicht wollen, liegt das nicht in deinem Verschuldungsbereich. Und wenn es dir durch die zunehmende Ablehnung von Mal zu Mal schlechter geht, darf sich auch niemand über deinen schlechter werdenden Gesundheitszustand wundern. So gesehen bringt dir auf Dauer mit jedem Mal mehr Bonuspunkte, die sich eines Tages gebührend auszahlen werden.

  • Richtigstellung


    Das Wichtigste zuerst:


    Niemals eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben!

    Der Sachbearbeiter ist ausschließlich in der Vermittlungstätigkeit aktiv. Der berechnen kein Arbeitslosengeld und auszahlen tun er es schon gar nicht. Letzteres macht die Bank und den Satz dafür wird in der Leistungsabteilung berechnet, zu der normalerweise kein Zugang besteht.

    Zumindest bei uns gehört die Sachbearbeitung zur Leistungsabteilung.


    Die "Vermittlungstätigkeit" gehört zum sogenannten Fallmanagement.


    Da es Unterschiede in verschiedenen Landkreisen gibt, kann ich mir vorstellen, dass die dortigen "Sachbearbeiter" die "Vermittlungstätigkeit" übernehmen.
    Es ist nicht überall gleich. Es gibt Jobcenter, Argen und bei uns heißt es Koba (Kommunale Beschäftigungsargentur).


    Was aber überall gleich ist, sind die Unterscheidung zwischen "Vermittlern"(Fallmanagern) und Leistungsabteilung.


    Die Leistungsabteilung zahlt sehr wohl aus. Die Überweisung auf das Konto eines Arbeitslosen ist eine Auszahlung. Ebenso das Übersenden von Checks und sogar Barauszahlung ist möglich.


    Die Eingliederungsvereinbarungen wird dann halt per Verwaltungsakt vollzogen.

    Das schrieb ich bereits!

    Außer zusätzlichen Ärger weiß ich nicht, was das Shinobi bringen soll. Zudem er so bereits frühzeitig als unwillig abgestempelt ist und man gleich die härtere Gangarten fährt. Ein Zustand, den er nach meiner Einschätzung gerade nicht gebrauchen kann. Zudem verbaut man sich durch diesen Stempel einige spätere potentiell nötigen Schachzüge.

    Das ist BULLSHIT!


    Es gibt keinen Ärger, wenn man die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreibt!
    Im Gegenteil!
    Nur wenn man es nicht tut, hat man einfache Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.


    Dein letzter Satz, dass man sich spätere Schachzüge verbaut, wenn man die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreibt, ist tatsächlich gefährlicher Unsinn.


    Und wie Shinobi schon schrieb, ist er bereits abgestempelt! Das geht da ganz schnell, ist aber nichts, wovon man sich bereindrucken lassen sollte.

    Diese Eingliederungsvereinbarungen sind lediglich ein psychologisches Druckmittel, auf das man verweisen kann "aber sie haben das doch unterschrieben". Rein rechtlich ist es ohne Belang.

    Falsch!
    Wenn man sie (im vollen Bewusstsein) unterschreibt, ist er rechtlich sehr wohl von Belang, weil man dann freiwillig auf Grundrechte verzichtet.
    Man kann auch ein Schuldeingeständnis vor Gericht unterschreiben, wenn man unschuldig ist. Das ist dann auch rechtlich von Belang.


    Nochmal:
    Wenn man die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreibt, hat dies keine Nachteile, sondern nur wichtige Vorteile!

    Shinobi kann sich Sanktion und den zusätzlichen Rechtsaufwand sparen, zumal er ohnehin nicht der Typ dafür zu sein scheint und schon mit der jetzigen Lage mehr als überfordert ist.

    Deshalb auch meine wichtige Handlungsempfehlung an ihn, zum Hausarzt zu gehen!
    Dann hat er erstmal seine Ruhe.



    Er rennt in kein offenes Messer, wenn er dies befolgt.


    Ganz gefährliches Halbwissen, was einfach mal total falsch ist. Da nutzt dir dann auch kein Widerspruch etwas, weil das bereits vor dem Bundessozialgericht so geurteilt wurde.

    Unsere höchste Instanz, die darüber urteilen kann, ist der EGMR.
    Da niemand zur Arbeit gezwungen werden darf, ist auch eine erzwungene ärztliche Überprüfung der Arbeitsfähigkeit menschenrechtswidrig. Selbst das Bundesverfassungsgericht urteilte öfters menschenrechtswidrig und Sozialgerichte sowieso.


    Letztlich ist es sogar besser, den Besuch beim Amtsarzt zu verweigern und eine Sanktion in Kauf zu nehmen, als dass der Amtsarzt in seiner "Sachkenntnis" etwas beschließt, was Shinobi weit größere Probleme bereiten kann als eine Sanktionierung. Er hat ja keinen Einfluss darauf, an wen er gerät. Glaubt mir, ich weiß, wovon ich hier schreibe.


    Nebensächlich: In bedrohlichen Situationen kann man natürlich gezwungen werden, sich ärztlich untersuchen zu lassen. Das vergas ich, zu erwähnen. Aber Shinobi bedroht weder sich selbst noch andere.

    Was für eine undifferenzierte Unsinnsbehauptung. Ähnlich so wie der Moslem sich nicht integrieren, sondern unsere Frauen vergewaltigen und die Schara einführen will.

    Mir ist kein Fall bekannt, wo Jobcenter Jobs vermittelt hätten. Kann gut sein, dass dies mal zufällig passiert ist.^^
    Das eigentliche Ziel der "Vermittlungstätigkeit" ist die Senkung der Arbeitslosenzahlen und das Einsparen von Sozialleistungen. Dass dies auch durch Jobannahme geht, stimmt. Das ist aber bei Shinobi wohl kaum der Fall!


    Manchmal ist es einfacher, mit den Wölfen zu heulen und lediglich bei Bedarf zu handeln. Was soll schon passieren? Was? Schlimmstenfalls bekommst du ein Jobangebot.

    "Schlimmstenfalls bekommst du ein Jobangebot", bekommst aber den Job nicht und wirst sanktioniert, weil du beim Bewerbungsgespräch "versagt" hast.


    Es besteht Bedarf zu Handeln! Hast wohl Shinobis Beitrag überlesen.


    Mit der Haltung "Was soll schon passieren, wenn man sich an die menschenrechtswidrigen Regeln der Jobcenter hält?", hat man schon verloren.

    "Wer die psychiatrische Sprache beherrscht, der kann grenzenlos jeden Schwachsinn formulieren und ihn in das Gewand des Akademischen stecken!" Gert Postel

    2 Mal editiert, zuletzt von Lydia ()

  • @ Lydia


    Da hat Unmensch schon Recht. Das Fallmanagment kümmert sich komplett um Arbeitsplatzsuche und all den Scheiss und die Leistungsbetreuung um die Finanzen. Letztere sind nicht die, die dir Vorschriften machen und dir Sanktionen drauf ballern. Das kommt alles von Fallmanagment. Von daher ist Shinobis Sacharbeiter der Fallmanager und der hat nichts mit der Auszahlung zu tun. Ist aber belanglos, diese Thematik jedenfalls. Von dem anderen hier erörterten habe ich weniger den Plan. SGB Gefasel hat mich immer abgeschreckt. Ich habe mich dann lieber sanktionieren lassen und Lebenmittelmarken kassiert, wenn es gar nicht anders ging, weil ich auf 100% war. Das ist aber auch nicht so schlimm, wie es sich anhört. 30€ Gutschein pro Woche. Davon kann man Leben, wenn man muss. Besonders lustig fand ich die Fressen der Verkäuferinen, wenn ich mir nebenher noch 50 bis 60 Bier geholt habe. Einmal ist eine ausgerastet. Wie ich mich auf Kosten der Gesellschaft so gehen lassen könne und dann auch noch soviel Bier kaufen muss. Ich meinte nur, dass das Bier draußen für die Penner sei, für die würde ich jetzt ne Runde schmeißen, da ist sie noch mehr ausgerastet. x)) Ich schweife ab.
    Es ist aber auf jeden Fall so, dass die Noobs dich zum Amtsarzt zwingen können, wenn du keine Sanktionen kassieren willst !
    Auf jeden Fall kann man sich aber dann einen Anwalt holen und Gerichtskostenbeihilfe beantragen und dann kostet der gesamte Vorgang nicht mehr als 10€ ! Die Frage ist, ob der Anwalt erfolg hat, denn mehr als im SGB 1-7 drinn steht, kann er auch nicht rausholen. Wahre paradiesische Aussichten werden dort nicht gerade vermittelt !

  • Bevor ich es vergesse...


    @Unmensch


    Bitte verunsichere Shinobi nicht noch zusätzlich! Ich habe richtig gestellt und ihm vorallem Handlungsempfehlungen an die Hand gegeben, mit denen er absolut nichts falsch machen kann!

    "Wer die psychiatrische Sprache beherrscht, der kann grenzenlos jeden Schwachsinn formulieren und ihn in das Gewand des Akademischen stecken!" Gert Postel

  • und ihm vorallem Handlungsempfehlungen an die Hand gegeben, mit denen er absolut nichts falsch machen kann!

    Das ist halt die Frage. Da bin ich mir auf keinen Fall so sicher, wie du es bist !

  • Das ist halt die Frage. Da bin ich mir auf keinen Fall so sicher, wie du es bist !

    Dann denk halt nach! Hoffe, dass Shinobi die richtigen Schlüsse zieht.


    Muss ich erst einen Juristen in dieses Forum lotsen, der mich bestätigen wird? Das könnte ich nämlich.

    "Wer die psychiatrische Sprache beherrscht, der kann grenzenlos jeden Schwachsinn formulieren und ihn in das Gewand des Akademischen stecken!" Gert Postel

  • Muss ich erst einen Juristen in dieses Forum lotsen, der mich bestätigen wird? Das könnte ich nämlich.

    Ein einfacher Gesetzestext würde wohl reichen ! Dürfte dir wohl aber schwer fallen, sonst hättest du es wohl schon getan.
    Aber ich bin da gerne offen für neue Erkenntnisse und lasse mich überzeugen !

  • Ein einfacher Gesetzestext würde wohl reichen ! Dürfte dir wohl aber schwer fallen, sonst hättest du es wohl schon getan.

    Dann guck mal richtig hin!


    Desweiteren finden sich genug Gesetzestexte, Belege, Beispielurteile etc. in den angehefteten Links meines ersten Beitrags!


    Es gibt enorm viele Möglichkeiten, sich gegen das Jobcenter zur Wehr zu setzen und viele sind erfolgreich. Soweit ist Shinobi momentan nicht. Deshalb mein Rat zur Flucht duch Krankschreibung+Wegeunfähigkeitsbescheinigung. Dann hat er erstmal Ruhe und Zeit, rechtliche Möglichkeiten in Betracht zu ziehen. Dem Jobcenter Folge zu leisten, ist grundfalsch.

    "Wer die psychiatrische Sprache beherrscht, der kann grenzenlos jeden Schwachsinn formulieren und ihn in das Gewand des Akademischen stecken!" Gert Postel