Wie man es bereits in deinen Paragraphen-Zitat entnehmen kann, wird sich hier auf das SGB berufen. Dieses gilt ohnehin immer. Auch für die Behörde, die eine EGV nicht unterschrieben hat!
Das Sozialgesetzbuch regelt die Rechtsgrundlage, anhand derer das ALG 2 gewährt und die Verwaltung organisiert wird. Du kannst genauso wenig dieses Gesetzbuch aktivieren oder aushebeln durch eine Unterschrift oder eben Nicht-Unterschrift. Das ist nicht möglich.
Das Grundgesetz, auf das du dich ja gerne immer wieder berufst, hat ja auch verbindlichen Rechtscharakter, obwohl du da auch nicht für unterschrieben hast. Nach deiner Logik hätte die Würde des Menschen damit also auch keinerlei Gültigkeit, weil du dafür ja nicht explizit unterzeichnet hast.