Nein, es gab nur eine Androhung seitens des Gerichts, seine Identität preiszugeben. Ich gehe mal schwer davon aus, dass die Behörden schon wussten, wer sich unter der Maske verbirgt. Infolgedessen hat sich Jones dann selbst "geoutet".
achso ... danke für den link
Die Retter-Schlagzeile im Augsburger Fall bezog sich wohl eher drauf, dass der Mensch eben Feuerwehrmann war, was an sich aber auch egal ist, da er ohnehin außer Dienst war. Ob Feuerwehrmann oder Wurstfachverkäufer, bei einer Gruppe pöbelnder, alkoholisierter junger Männer muss man leider mit allem rechnen. In der konkreten Situation hätte das Opfer wohl einfach weitergehen können - was mich eher interessiert, ist die Perspektive des zweiten Betroffenen, der seinem Freund zu Hilfe gekommen ist, als der angegriffen wurde. Da gibt es dann eben keine andere Möglichkeit mehr, als einzugreifen, mit allen Konsequenzen.
gut, da hast du wahrscheinlich recht, klingt logisch mit dem retter als feuerwehrmann.
was ist mit dem 2ten betroffenen geschehen, wie wurde der verletzt?
Der korrekte Terminus ist vermutlich eher Körperverletzung mit Todesfolge, vielleicht auch Totschlag aufgrund der hohen medialen Aufmerksamkeit, außerdem geschah die Tat nicht in Deutschland, sondern in Bayern. Im Fall Brunner gab es dann zumindest langjährige Haftstrafen - so oder so ist es natürlich absurd, mit was für lächerlich geringen Strafen Täter davonkommen, wenn es sich nicht gerade um Mord handelt.
hast auch hier recht:
"Eine Körperverletzung mit Todesfolge liegt vor, wenn der Täter zwar eine Verletzung beabsichtigt hat, aber das Opfer nicht töten wollte. Lag ein Tötungsvorsatz vor, handelt es sich um Totschlag oder Mord, da Totschlag und Mord speziellere Tatbestände sind. Lag weder ein Tötungs- noch ein Verletzungsvorsatz vor, handelt es sich möglicherweise um fahrlässige Tötung (da ohne ausdrückliche Erwähnung im Gesetz nur vorsätzliche Handlungen strafbar sind, § 15 StGB).
Die Entscheidung, mit welchem Vorsatz ein Täter gehandelt hat, muss das Gericht nach Abwägung der Umstände fällen."