Und dein wiki artikel sagt genau das selbe mit „unter der herrschenden rechtsmeinung“
Nun ziehe dich mal nicht hoch an dem Wort "herrschend". Wikipedia wird von einfachen Leuten geschrieben. Die besitzen nicht zwingend neutralen Juristenstprech. Und es hat auch keinerlei Einfluss auf den Paragraphen, wenn die nun von herrschender Rechtsmeinung schreiben, von übereinstimmender, gängiger oder halt diktatorischer. Ändere halt den Artikel, wenn du dich so an der Formulierung störst.
Was den "Gummiparagraphen" angeht: Er war in der Tat für diverse Schwurbler schon recht nützlich, wenn sie sich in Selbstmitleid baden wollten. Was verstieß da nicht alles schon gegen die Menschenwürde!
Gesetze und Paragraphen sind möglich allumfassend geschrieben, aber nie direkt on Point. Wer das nicht weiß, wundert sich oft über das Paragraphendeutsch, welches angeblich niemand versteht. Die Absicht dahinter ist jedoch, möglichst für die Ewigkeit zu formulieren, damit nicht ständig daran herumgefuscht werden muss. Insbesondere bei den Artikeln im Grundgesetz kein so schlechter Gedanke. Hinzu kommt, dass man schon deshalb keine umfassende Formulierung wählen kann, weil sonst automatisch alles NICHT gegen die Menschenwürde verstößt, was in der Auflistung fehlt, vergessen wurde, oder durch fantasiereiche Herleitungen scheinbar nicht ausdrücklich untersagt wird. Gerade in der heutigen Zeit ein absolutes Einfallstor für alle Schwurbler.
Ich finde es daher nicht den schlechtesten Weg, wenn über konkrete Fassungsfragen abschließend vom Bundesverfassungsgericht geurteilt wird, indem sich die Situation genau angesehen, monatelang geprüft und in seitenlangen Urteilsbegründungen exakt dargelegt wird.
Nenn mir ein besseres Vorgehen und wir schauen uns an, ob es das tatsächlich ist.