Verfassungsrichter beenden die uneingeschränkte Gültigkeit unserer Grundrechte
Einsetzung eines neuen Notstandsgesetzes!
Bei drohender Gefahr wird erst die Behauptung der Regierung geschützt, es läge eine Gefahr vor, dann das Grundgesetz.
Grob gefährlich und verfassungswidrig ist folgender Passus in der Begründung der Bundesverfassungsrichter:
“Bei offenem Ausgang der Verfassungsbeschwerde sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 6 m.w.N.)“
Weiterhin wird begründet, dass die Maßnahmen, z.B. das Verlassen der Wohnung gegen gerechnet werden kann, zu BEFÜRCHTETEN Gefahren auf das Leben der Allgemeinheit. Zwar müssen die Maßnahmen zeitlich begrenzt sein, aber es wird keine obere Grenze genannt und auch nicht der Fall berücksichtigt, dass eine Grenze beliebig nach hinten verschoben werden kann, falls die Gefahr nicht gebannt ist oder eine neue auftaucht (Im aktuellen Fall reichen die Szenarien bis in den Beginn des nächsten Jahres!)
Praktisch heißt das:
Unsere deutsche Regierung darf ab heute z.B. gesunde Menschen beliebig lange einsperren, solange sie Fristen setzt, Ausnahmen erlaubt und jedes Mal das Freilassen mit eventuell schwerwiegenden Folgen für das Leben der Allgemeinheit begründet.
Die Regierung ist nicht verpflichtet, diese Gefahr näher zu beziffern. Es gibt keine untere Grenze, wie groß die Gefahr sein muss, um das Grundgesetz unwirksam zu machen. Es reicht, wenn die zuständigen VerfassungsrichterInnen von der Gefahr ausreichend überzeugt sind.
Kritiker verwirken somit ihr Recht auf Widerspruch und müssen warten, bis die vermeintliche Gefahr vorüber ist.
Das Problem der Formulierung ist grob gesagt die Absägung des Grundgesetzes:
Bei drohender Gefahr wird erst die Behauptung der Regierung geschützt, es läge eine Gefahr vor, dann das Grundgesetz.
Dies gibt einer Regierung einen Spielraum, den es so, seit der Weimarer Republik nicht mehr gab. Das Grundgesetz muss über der Regierung stehen und nicht andersherum.
Erst muss das Grundgesetz geschützt werden, dann die Behauptung der Regierung. Wenn eine tatsächliche Gefahr vorliegt, sollte eine Regierung diese erst vor der Judikative in einem ordentlichen Verfahren begründen müssen. Und die bloße Modellrechnung eines regierungsnahen Instituts kann und darf nicht die Begründung sein, die im Grundgesetz außerordentlich geschützten Grundrechte einzuschränken.
Liebe MitbürgerInnen und Mitbürger, das ist der Ernstfall, für den wir seit 1945 geprobt und gewarnt haben. Die Geschichte darf sich nicht wiederholen. Das Grundgesetz sieht für genau diesen Fall das Widerstandsrecht vor.
Deswegen gehe ich heute um 15 Uhr auf die Straße, um zu demonstrieren. Mein triftiger Grund ist, der Schutz des Grundgesetzes. Ich fordere die RichterInnen des Bundesverfassungsgerichtes dazu auf, das Urteil zurückzunehmen, weil es dazu geeignet ist, mehr Schaden anzurichten als es jeder Virus dieser Welt könnte. Die freiheitliche Grundordnung ist etwas, wofür viele Menschen lange gekämpft haben.
Der Regierung (und das kann auch einmal die AfD sein) darf ab heute:
1. Gesunde Menschen in Einzelhaft stecken, um deren Gesundheit zu schützen oder das anderer, weil sie als Überträger fungieren könnten.
2. Kritiker den Mund verbieten und sie ins Gefängnis stecken, wenn Gefahr besteht, dass ihre Aussagen den Regierungsbehauptungen gefährlich widersprechen. Die Meinungsfreiheit wiegt nämlich weniger als die Störung der öffentlichen Ruhe, welche zu lebensgefährlichen Situationen führen könnte.
3. Pressemitteilungen sperren, wenn sie eine Gegendarstellung liefern, die dazu führen könnte, dass mehr Menschen sich einer Gefahr aussetzen: Z.B. wenn sie behaupten, die Gefahr bestünde nicht.
4. Eine Zwangsimpfung gesunder Menschen ist damit absolut erlaubt, da der erwartete Gewinn, das Risiko nach Aussage Herrn Drostens und des RKI rechtfertigt.
5. Selbst die Behauptung Schwarze oder Juden wären anfälliger für das Virus und müssen deshalb isoliert und in Quarantäne gestellt werden, wäre rechtlich nicht mehr anfechtbar, bis die „Gefahr“ vorüber ist.
6. Die Formulierung „erlaubt“ sogar im Extremfall das Töten von Individuen, wenn dadurch eine viel größere Gefahr abgewendet werden kann. Die Gegenrechnung im Urteil erlaubt das. Zwar könnte man argumentieren, dass eine Verfassungsklage nicht offen wäre in einem solchen Fall, da dies klar verfassungswidrig wäre. Doch es wird nicht definiert, was offen heißt? Ist es nicht bereits ein offener Ausgang, wenn es RichterInnen geben könnte, die bei einer bestehenden Gefahr, das Töten von Individuen als rechtmäßig ansehen könnten, siehe den Fall bezüglich des Abschusses eines Flugzeugs im Terrorfall. Das Gesetz mit Erlaubnis zum Abschuss von Flugzeugen bestand, bis zum Gerichtsurteil. Dieses Urteil ist nicht ohne Weiteres auf alle weiteren solchen Fälle anwendbar.
Da leichte Zweifel schon reichen um den Ausgang offen zu machen, könnte ein Eilantrag nach obiger Rechtsprechung von RichterInnen abgelehnt werden.
So weltfremd dieser Fall auch wirkt, darf man nicht vergessen, dass hier Menschen beteiligt sind. Macht man diesen genug Angst, garantiert uns nichts mehr, dass man nicht, um die Volksgesundheit zu wahren, eben die z.B. besonders ansteckenden Muslime entsorgt, um die eigene Familie vor der Gefahr zu schützen. Das obige Urteil erlaubt dieses Vorgehen im Prinzip, da es das Grundgesetz den Behauptungen der Regierung, die Handlung wäre alternativlos, unterordnet.
Wir müssen dafür sorgen, dass das Grundgesetz weiterhin über VerfassungsrichterInnen und der Regierung steht, sonst wachen wir in wenigen Jahren mit einem noch krasseren Polizeistaat unter Führung von Nationalisten wieder auf. Dazu braucht es, wie wir sehen, keine AfD, ein wegen der Flüchtlingssituation sehr besorgter Heimatminister reicht auch!