Ich stelle es mir aber etwas schwer vor, gerade den spirituellen Part im Unterricht zu vermitteln, da es sich hier schon um sehr individuelle, längere Prozesse handelt.
Ja, man kann einen Anfang machen.
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Stellen wir uns mal eine Bilderbuch-Situation vor: Eine Gruppe von armen Landarbeitern wird über mehrere Generationen hinweg von einem Großgrundbesitzer quasi in Leibeigenschaft gehalten. Im Zuge einer anarchistischen Revolution begehren sie nun gegen ihre Herrscher auf, was auch dazu führt, dass sie den Großgrundbesitzer am nächsten Baum aufknüpfen. Ist das jetzt ein Akt der Gewalt oder der Herrschaft? (letzteres sehe ich eher institutionell verankert, Gewalt hingegen kann ja auch ein einmaliger, voluntaristischer Akt sein).
Leibeigenschaft konnte vieles bedeuten. Nach manchen Regeln waren die Leibeigenen frei zu gehen, hatten dann aber keinen Boden mehr, den sie bewirtschaften konnten. Nach manchen durften sie nicht weggehen und konnten sogar wieder ausgeliefert werden, wenn sie irgendwo anders aufgegriffen werden konnten. Stadtluft machte trotzdem mitunter frei. Leibeigenschaft war im Prinzip ein gegenseitiges Verpflichtungsverhältnis, teils ähnlich heutigen Beschäftigungsverhältnissen, in denen der Lohnzahler auch Fürsorgepflichten besitzt, z.B. Saatgut zur Verfügung zu stellen. Je nachdem um welche Zeit es ging konnte das durchaus ein relativ vorteilhaftes Leben sein, weswegen immer wieder Menschen "freiwillig" Leibeigene wurde. Es gab auch andere Gründe dafür:
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Schon im 9. Jahrhundert begannen Grundherrschaft und Leibeigenschaft gehäuft zu werden, auch weil viele vormals Freie die Leibeigenschaft vorzogen, um sich der militärischen Dienstpflicht zu entziehen, die unter den Karolingern zunehmend in Anspruch genommen wurde. Viele freie Bauern schenkten und verkauften ihre Felder und Bauernstellen an adlige und klösterliche Großgrundbesitzer, um dem ansonsten geschuldeten Heeresdienst zu entgehen, und wurden auf diese Weise zu Grundhörigen.
Leibeigenschaft – Wikipedia
Das mag jetzt kleinlich wirken, zeigt aber auch das Risiko solcher Gewaltausübung: Diejenigen die Gewalt ausüben haben vielleicht ein zu pauschales Bild der Ausgangsvoraussetzungen. Was wäre denn wenn in einem realexistierenden Anarchismus Hungersnöte grassieren und manche Gruppen anderen Menschen anbieten würden sich in ihrer LPG als Leibeigene zu verdingen (wer dem nicht zustimmt, der wird abgewiesen)? Klar, spätestens ein Erbstatus der Leibeigenschaft wäre dann grobes Unrecht. Ob jemand im Anarchismus sich selbst versklaven darf? Was sollte ihn daran hintern? Oder würden dann keinerlei Verträge mehr als verpflichtend wirksam betrachtet werden? Es ist ja immer wieder zu beobachten, daß faschistisch strukturierte Betriebe profitabler wirtschaften, in diesem Fall könnte das bedeuten daß dann weniger Menschen verhungern würden. Deswegen meine ich ja eigentlich auch, daß eine sinnvolle Revolution mit Betriebsgründungen beginnen sollte.
Ja, ich denke, daß Gewaltausübung, die angeblich darauf gerichtet wäre Herrschaft zu brechen Herrschaft wäre. Faktisch wäre die Gewalt institutionell, wenn die Gewalt von Anhängern einer bestimmten herrschenden Lehre (Anarchismus) ausgeht und darauf ausgerichtet ist möglichst einen bestimmten Dauerzustand zu gewährleisten. Es gäbe auch eine Art Gewaltmonopol, denn diese Herrschaft würde vermutlich Gebiete beanspruchen und andersartige Konstrukte in diesem Gebiet bekämpfen.
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Eine Gesellschaft ganz ohne Machtausübung? Nee, das kann ich mir kaum vorstellen.
Ich schon und zwar mit entsprechend reifen Menschen. Das formale System würde dann wohl auch kaum eine Rolle spielen.
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Was nun nichts daran ändert, dass man z.B. bestimmte Projekte unterstützen kann.
Ja, das sollte man.