Ideen für Ablehnung von Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

  • Ein ehemaliger Komilitone hat mich heute um Hilfe gebeten, weil eine Ablehnung von seinem Antrag um Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bekommen hat. Er ist gebürtiger Indonesier, seit 2010 in Deutschland und hat hier Abitur bzw Studienkolleg absolviert. Seit 4 Jahren hat er an der Fachhochschule Jena Umwelttechnik mit mir zusammen studiert und nun, da er in einer Prüfung das dritte mal durchgefallen ist, hat er sich dafür entschieden gehabt, einen Fachrichtungswechsel vorzunehmen, damit seine bestandenen Prüfungen nicht verfallen und nicht alles für umsonst war. Die zuständige Behörde für Aufenthaltsgenehmigungen will ihm diese aber nicht mehr verlängern, da ein Fachrichtungswechsel angeblich nur bis zum dritten Semester möglich ist und begründet dies mit § 16 Abs 1 des AufenthG !


    Dieser Paragraph beinhaltet Richtlinien der EU zur Einreise und Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs und Studienzwecken. Ich habe in diesem Gesetzestext nach dem Wort Fachrichtungswechsel gesucht und das Wort taucht nicht einmal auf. Im Paragraph 16 Absatz 1 des AufenthG ist dies auch nicht weiter geregelt. Daher finde ich die Begründung der zuständigen Behörde sehr fraglich und wüsste nun gerne, ob ihr noch eine Idee habt, was mein Kumpel noch tun könnte.


    Ich habe ihm geraten, einen Widerspruch gegen diese Ablehnung zu schreiben und einen zuständigen Ansprechpartner der Fachhochschule zu kontaktieren. Leider sind diese allsamt bis zum fälligen Termin des Einspruches im Urlaub. Weiter habe ich ihm empfohlen sich einen Anwalt zu nehmen und die Sachlage mit ihm zu besprechen. Da dieser allerdings bestimmt sehr teuer ist, hat einer von euch noch Ideen hierzu? Wenn ja, wäre das bestimmt sehr hilfreich.


    Vielen Dank für's Lesen !

  • Sieht wohl nicht gut aus. Scroll hier mal runter zur Antwort. Dort stehen ein paar rechtliche Einzelheiten zum dir genannten Paragraphen drin; formuliert ohne juristischen Kauderwelsch.

  • Danke dir, für die schnelle Antwort. Da Freddy schon seit 8 Jahren ununterbrochen hier in Deutschland wohnt, wäre ja aber zB die Grundlage für eine Einbürgerung gegeben. Müsste ich ihn mal fragen, ob er das überhaupt möchte.