Ich möchte in einer Gesellschaft leben, die reif genug ist, um ohne Gesetze auszukommen. Doch solange die Menschheit dazu noch zu blöd ist, sollten die Paragraphenförster sich wenigstens auf ein paar Grundsätze besinnen:
-Das Gesetz dient den Menschen und nicht umgekehrt. Es muss an erster Stelle das Wohl des Individuums beachten, welches in dessen physischer und psychischer Gesundheit, Recht auf Freiheit und Selbstverwirklichung besteht. Erst danach zählen Konstrukte wie die Gesellschaft oder Wirtschaft, weil diese ebenfalls nur den Menschen dienen.
-Das Gesetz muss auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und stetig dahingehend aktualisiert werden. Religionen und Traditionen sind keine gültigen Kriterien der Gesetzgebung .
-Grundsätzlich gilt: Es ist alles erlaubt, solange es keinen Schaden verursacht. Den Menschen soll soviel Eigenverantwortung wie möglich zugestanden werden. Gesetzliche Regelungen sollen als zu vermeidende Ausnahme angesehen werden. Der Bestand an Gesetzen ist so gering wie möglich und aufgeräumt zu halten. Überflüssige, überholte und als untauglich erwiesene Gesetze, sowie Gesetze die mehr Verunsicherung als Klärung verursachen sind unverzüglich abzuschaffen oder zu ändern.
-Das Gesetz muss eindeutig und allgemeinverständlich formuliert sein. Es gilt: ein Gesetz für einen Sachverhalt. Mehrfache Anwendungsfelder oder Zweckentfremdung aufgrund mehrdeutiger Interpretierbarkeit sind zu vermeiden. Jedem Gesetz muss eine Begründung auf wissenschaftlicher Basis beigefügt sein. Die zugrunde liegenden menschlichen Werte sollen konkret genannt und definiert werden.
-Konsequenzen bei Rechtsverletzungen dienen dazu, den Schaden zu begrenzen und wenn möglich rückgängig zu machen. Sie dienen nicht der Vergeltung und sollen keinen zusätzlichen Schaden anrichten. Auch muss es einen wirksamen Schutz geben, dass die Justiz nicht aus Eigennutz, Schadenfreude oder Pedanterie missbraucht werden kann, um Menschen, die unwissend und ohne böse Absicht gegen ein Gesetz verstoßen zu schaden.
-Der Gesetzgeber hat darauf zu achten, dass bei Gesetzesänderungen möglichst wenig Mehraufwand bei den Betroffenen entsteht. Ist dies dennoch der Fall, hat er für alle nötigen Unkosten aufzukommen.